Der Mindestzinssatz bleibt auch im nächsten Jahr bei 1%

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Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 6. November 2019 den Mindestzinssatz auch im Jahr 2020 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

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