Mit einem deutlichen NEIN hat das Schweizer Stimmvolk auch diese BVG-Reform abgelehnt. Die Mauritius Pensionskasse hat das Reformpaket von Beginn weg als klar nicht zielführend taxiert. Gründe, weshalb ein so schlechtes Paket vor das Volk gekommen ist, gibt es viele. Eine Analyse scheint wenig gewinnbringend, die Schweiz ist aufgrund des hohen Wohlstands in vielerlei Hinsicht reformunfähig geworden. Fakt ist, dass die meisten Schweizer Pensionskassen in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben gemacht haben und heute grundsätzlich solide dastehen. Das bedeutet auch, dass es um die Vorsorge der meisten berufstätigen Schweizerinnen und Schweizer grundsätzlich gutsteht. Das BVG definiert Mindestanforderungen. Diese Mindestanforderungen entsprechend nicht mehr den heutigen Gegebenheiten, das ist leider wahr. Für einen modernen und zukunftsgerichteten Arbeitgeber ist aber schon lange klar, dass ihn das BVG-Minimum nicht wirklich zu kümmern braucht. Die Vorsorgeleistungen müssen heute u.A. aus Wettbewerbsgründen sowieso viel höher angesetzt werden. Mit anderen Worten: für alle eigenverantwortlich Agierenden in diesem Lande ist das Scheitern dieser Reform im besten Fall eine Randnotiz wert. Es gilt den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen!